Die ganze Ausschreibung von Vineta RolliCare GmbH
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Wir sind ein wachsendes und eines der größten privaten, nicht börsennotierten Personenbeförderungsunternehmen in Norddeutschland. Besondere Formen des Linienverkehrs sind unsere Spezialität. Wir erweitern die Touren und suchen deshalb dich, eine/n enthusiastische/n Fahrer*in (m/w/d) im Schülerfahrdienst für den Bereich Cloppenburg .
Verfügbar als Minijob.
Deine Benefits
- Ein flexibler und gleichzeitig sicherer Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Vergütung
- Privatnutzung des Dienstfahrzeugs
- Die gesamten Schulferien frei
- Geregeltes Einkommen - auch in den Schulferien
- Arbeiten in einem Team von hochmotivierten und hilfsbereiten Kolleg*innen
- Betriebsleitung vor Ort
- Moderner Fuhrpark
- Moderne Technik
- Deine Hauptaufgaben: Du freust dich darauf, zusammen mit Kolleg*innen die ihren Job lieben, hochmotiviert
- Schulkinder zur Schule zu befördern
- Dein Dienstwagen steht vor deiner Haustür und von dort startest du Du fährst von Montag bis
- Freitag morgens und am Mittag oder am Nachmittag
Dein Profil
- Du hast Freude an deiner Arbeit und kannst eine angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen Gute kommunikative Fähigkeiten mit deinen kleinen Gästen und deren Eltern seit mindestens 3
- Jahren eine PKW-Fahrerlaubnis mit ausreichend
- Fahrpraxis Eine sichere und vorsichtige Fahrweise
- Souveränität und Gelassenheit auch in stressigen Situationen
- Spaß an Teamarbeit
- Fingerspitzengefühl und das
- Talent Kinder freundlich zu führen Du hast das
- Herz an der richtigen Stelle und Freude an der Arbeit mit Kindern Du hast
- Spaß am Autofahren und willst gleichzeitig was
Gutes tun? Dann bewirb dich jetzt
- Gerne auch unter der Telefonnummer: 041 81 - 92 88 143
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Vineta RolliCare GmbH übergeben — kein Konto nötig.