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Verdienst im Minijob 2026: Grenze, Stunden und Rentenbeitrag

Die Zahlen, die 2026 für Minijobs mit Verdienstgrenze gelten.

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Die Grenze 2026

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat, im Jahr also bei 7.236 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, der 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Zum Mindestlohn kannst du damit rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.

Wenn du einmal mehr verdienst

Überschreitest du die Grenze gelegentlich und unvorhersehbar, zum Beispiel durch eine Krankheitsvertretung, bleibt der Minijob bestehen. Das ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres möglich, und der Verdienst darf in diesen Monaten höchstens 1.206 Euro betragen. Regelmäßig geplante Mehrarbeit fällt nicht darunter.

Rentenversicherung

Minijobs mit Verdienstgrenze sind rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Bereich trägst du einen Eigenanteil von 3,6 Prozent deines Verdienstes, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Überlege das vorher, denn Beitragszeiten zählen für deine spätere Rente.

Steuern im Minijob

Minijobs mit Verdienstgrenze werden meist pauschal versteuert. Der Arbeitgeber zahlt dann eine Pauschsteuer von 2 Prozent, und du musst den Verdienst nicht in deiner Steuererklärung angeben. Alternativ kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach deinen persönlichen Lohnsteuermerkmalen abrechnen. Welche Variante gilt, steht in deiner Lohnabrechnung.

Stunden werden aufgezeichnet

Für Minijobberinnen und Minijobber muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Halte deine Zeiten zusätzlich selbst fest. So kannst du nachprüfen, ob Stundenlohn und Grenze eingehalten werden.

Gehälter auf dieser Seite

Für deinen Minijob zählt allein der vereinbarte Stundenlohn mal deine Stunden, höchstens 603 Euro im Monat. Liegt dein Stundenlohn über dem Mindestlohn, sinkt die Zahl der Stunden, die du innerhalb der Grenze arbeiten kannst.

Minijob und Familienversicherung

Bist du über deine Eltern, deinen Ehepartner oder deine eingetragene Lebenspartnerin familienversichert, bleibt die Familienversicherung bei einem Minijob bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat bestehen. Verdienst du regelmäßig mehr, endet die Familienversicherung. In einer Beschäftigung über der Grenze bist du meist selbst versicherungspflichtig. Als Werkstudentin oder Werkstudent musst du dich dagegen selbst versichern, etwa in der studentischen Krankenversicherung.

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