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Ratgeber

Minijob anfangen: Formen, Rechte und Unterlagen

Welche Minijob-Arten es gibt, welche Rechte du hast und was dein Arbeitgeber zum Start von dir braucht.

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Zwei Arten von Minijobs

Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie hängt nicht vom Monatsverdienst ab, sondern ist von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Typisch sind Saisonjobs, etwa im Weihnachtsgeschäft. In der Landwirtschaft gelten seit 2026 längere Grenzen von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen.

Deine Rechte

Minijobberinnen und Minijobber gelten arbeitsrechtlich als Teilzeitbeschäftigte und dürfen deshalb nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Beschäftigte. Dir stehen der gesetzliche Mindestlohn, bezahlter Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie an Feiertagen zu. Lass dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich geben, auch wenn der Job nur wenige Stunden umfasst.

Minijob neben einem Hauptjob

Hast du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, bleibt ein einzelner Minijob daneben ein Minijob. Nimmst du einen zweiten Minijob dazu, wird er mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist bis auf die Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Ohne Hauptbeschäftigung kannst du mehrere Minijobs haben, solange du insgesamt nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienst.

Vertrag und Kündigung

Auch für einen Minijob muss dir der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen, darunter Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Für die Kündigung gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie in anderen Arbeitsverhältnissen, in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten sind es zwei Wochen.

Was du zum Start mitbringst

  • Sozialversicherungsnummer und Name deiner Krankenkasse
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Angaben zu weiteren Jobs, damit der Arbeitgeber die Grenze prüfen kann
  • Bei Studierenden die Immatrikulationsbescheinigung, wenn der Arbeitgeber sie anfordert

Bewirb dich bei Minijobs kurz und konkret: Nenne, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten du arbeiten kannst und ab wann. Viele Betriebe entscheiden nach einem kurzen Gespräch oder einem Probetag.

Minijobs unter 18 Jahren

Bist du noch nicht volljährig, gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten und grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden, mit Ausnahmen etwa in Gaststätten. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche dürfen nur in engen Grenzen arbeiten, etwa beim Zeitungsaustragen oder in den Schulferien. Für den Vertrag brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.

Probetag

Viele Betriebe laden zu einem Probetag ein. Klär vorher, ob er bezahlt wird, wie lange er dauert und was du mitbringen sollst. Arbeitest du dabei wie eine reguläre Kraft mit, ist das in der Regel Arbeitszeit und zu bezahlen.

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