Steuerfachangestellte*r (m/w/d) Digitale Kanzlei · Flexible Arbeitszeiten · Voll-/Teilzeit · Minijob

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Eisel Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Das ist der Job

Seit über 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten persönlich, ehrlich und mit dem Blick fürs Wesentliche.

Darum lohnt es sich

Wer wir sind – und warum du bei uns genau richtig bist Wir sind die Eisel Steuerberatung, eine moderne Steuerkanzlei in Traunreut – digital aufgestellt, regional verwurzelt und offen für neue Gesichter, die frischen Wind mitbringen. Wir verbinden die Bodenständigkeit des Chiemgaus mit einer konsequent modernen Arbeitsweise.

Papierberge und verstaubte Prozesse gibt es bei uns nicht mehr – wir arbeiten vollständig digital, nutzen intelligente Tools und binden neue Technologien wie KI aktiv in unsere täglichen Abläufe ein. Wir kombinieren digitale Prozesse mit echtem Teamgefühl.

Bei uns arbeitest du dort, wo andere Urlaub machen, mit viel Eigenverantwortung, Rückhalt aus dem Team und Platz für deine Ideen. Deshalb gibt's bei uns flexible Zeiten und Homeoffice – damit Beruf und Alltag gut zusammenpassen. Was uns ausmacht? So schaffen wir Freiräume für das, was wirklich zählt: gute Beratung und ein angenehmes Arbeiten.

Wir kennen unsere Mandanten beim Namen – und unsere Kolleginnen und Kollegen auch. Und: Wir wissen, dass das Leben mehr ist als Arbeit. Original Stellenanzeige auf StepStone.de bit.ly/4w2X7RC

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Freie Zeiteinteilung
  • Remote möglich

Aus der Stellenanzeige gelesen

Was verdient man in dieser Region?

≈ 58.000 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 58.000 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (finance) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Eisel Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG übergeben — kein Konto nötig.

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