eat-the-world GmbH Lüneburg vor 13 Monaten

Tourguide (w/m/d) für Food Touren als Minijob in Lüneburg

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Die ganze Ausschreibung von eat-the-world GmbH

Das ist der Job

Eat the World – das sind besondere Stadterlebnisse in mehr als 55 Städten in Deutschland.

Das brauchst du

AUFGABEN Wir suchen Tourguides mit * Begeisterung für ihre Stadt und guten Stadtkenntnissen * Freude an einer Tätigkeit mit Bewegung an der frischen Luft * weltoffenem und kommunikativem Charakter * Interesse an einem flexiblen Nebenjob QUALIFIKATION * Lust darauf, als Gastgeber:in Gruppen durch deine Stadt zu führen * die Motivation, dich engagiert mit Wissen einzubringen *

Darum lohnt es sich

Als Marktführer bei kulinarischen Stadtführungen bieten wir ein vielfältiges Portfolio an Erlebnissen. Neben unseren beliebten kulinarischen Stadtteiltouren umfasst unser Angebot auch spannende Rätseltouren, historische Touren in Kooperation mit GEO EPOCHE und viele weitere einzigartige Touren.

Wir öffnen unseren Kund:innen den Blick für das Verborgene und helfen beim Entdecken wahrer Schätze abseits der gängigen Touristenpfade.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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