TeleMatrix Mainz vor 20 Monaten

Telefonisten für Umfragen gesucht - Minijob im Homeoffice (m/w/d)

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Das ist der Job

AUFGABEN Wenn Du gerne telefonierst, Menschen am Telefon anhand eines vorgegebenen Fragebogens befragen willst und über gute Deutschkenntnisse verfügst, kannst Du bei uns als Telefon-Interviewer:in in in der Markt- und Sozialforschung starten.

Darum lohnt es sich

Wir bieten Dir einen Minijob als Interviewer:in / Telefonist:in in der Telefonmarktforschung an, den Du auch zu 100% deutschlandweit aus dem Homeoffice machen kannst.

Was wir machen Durch unsere telefonischen Umfragen geben wir Meinungen eine Stimme und sorgen dafür, dass diese in die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen und in öffentliche Entscheidungen einfließen können. Du willst Dir 603 Euro pro Monat als Telefonist:in bzw. Interviewer:in der Telefonmarktforschung dazu verdienen?

Dann haben wir ein Minijob-Angebot für Dich! Keine Anfahrt an die Arbeitsstätte, keine Zeitverschwendung - Dein neuer Job findet im Homeoffice statt.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Remote möglich

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Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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