Postbote für Pakete und Briefe - Aushilfe (m/w/d) keinMinijob!

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Deutsche Post AG

Das ist der Job

Werde Aushilfe als Postbote für Pakete und Briefe Als Aushilfe bist du an einzelnen Tagen für uns tätig.

Das brauchst du

Auch Quereinsteiger oder Studenten sind bei uns herzlich willkommen, denn du zählst, wie du bist!

Darum lohnt es sich

Was wir bieten • 17,78 € Tarif-Stundenlohn (inkl. 0,55€ regionale Arbeitsmarktzulage nach einem Monat) • Du kannst sofort starten – Aushilfe / Studentenjob • Flexible Arbeitszeiten an vereinbarten Arbeitstagen • Kostenlose Bereitstellung von hochwertiger Arbeitskleidung • Ausführliche Einweisung (bezahlt) – wir machen dich fit für die Zustellung • Ein krisensicherer Arbeitsplatz, garantierte Gehaltssteigerung gemäß Tarifvertrag und pünktliche Gehaltszahlungen Deine Aufgaben als Zusteller bei uns • Zustellung von Brief- und Paketsendungen mit zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln • Auslieferung an bestimmten Tagen (zwischen Montag und Samstag) • Sendungen bis 31,5 kg • Zustellung mit unseren Geschäftsfahrzeugen, bspw. vollelektrische Fahrzeuge Was du als Aushilfe bietest • Du darfst einen Pkw fahren • Du kannst dich auf Deutsch unterhalten • Du bist wetterfest und kannst gut anpacken • Du bist zuverlässig und hängst dich rein Aushilfe bei Deutsche Post DHL Als Postbote bringst du den Menschen in deinem Bezirk Post- und Paketsendungen.

Nach einer bezahlten Einarbeitung kannst du sofort in deinem neuen Nebenjob starten. Dabei lässt du dir von keinem Wetter die Laune verderben. Wir freuen uns auf deine Bewerbung als Fahrer, am besten online! Klicke dazu einfach auf den 'Bewerben'-Button – auch ganz ohne Lebenslauf.

MENSCHEN VERBINDEN, LEBEN VERBESSERN #werdeeinervonuns #werdeeinervonunspostbote #minijob #deutschepostkarlsruhe #jobsnlkarlsruhe

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Freie Zeiteinteilung

Aus der Stellenanzeige gelesen

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Deutsche Post AG übergeben — kein Konto nötig.

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