Pädagogische Aushilfe (m/w/d) auf Ehrenamtspauschale für Stuttgart Ost

Aus der Stellenanzeige

Die ganze Ausschreibung von Katholisches Stadtdekanat Stuttgart

Das ist der Job

Die Tätigkeit wird nach Stunden mit der Übungsleiterpauschale vergütet. Ihre Aufgaben • Begleitung der Kinder jeden Tag aufs Neue auf ihrem individuellen Entwicklungsweg und Aufbau einer vertrauensvollen Bindung. • Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Betreuung und Förderung der Kinder. • Hilfe bei der Organisation des Kitaalltags.

Das brauchst du

Das sind Sie • Sie haben Spaß an der Arbeit mit Kindern und unterstützen das Team durch Ihre zuverlässige Art. • Sie haben gute Deutschkenntnisse. • Sie haben eine empathische Grundhaltung sowie eine gute Team- und Kommunikationsfähigkeit. • Sie haben erste Erfahrung mit der Arbeit mit Kindern. • Sie identifizieren sich mit christlichen Werten.

Darum lohnt es sich

Übungsleiterpauschale – Pädagogische Aushilfe (m/w/d) – Stuttgart Ost Für unsere Kitas Bruder Klaus und Herz Jeus in Stuttgart‑Ost suchen wir Aushilfen, die flexibel und nach Bedarf, z. Freuen Sie sich auf • Arbeitssicherheit. Arbeitsvertrag mit Vergütung nach AVO-DRS inkl. Verlässliche Ansprechpersonen. • Teambuilding.

Motivierendes und wertschätzendes Arbeitsklima; Bezuschussung von Teambuilding-Maßnahmen, z. Flexible Teilzeitmodelle; Tarifvertrag, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgreift. • Anbindung. Zuschuss zu Ihrem ÖPNV‑Ticket. B. bei Krankheit und Urlaub, unsere Kitas unterstützen.

Jahressonderzahlung; betriebliche Altersvorsorge und familienfreundliche Sozialleistungen. • Entfaltung. Eigene Ideen und Interessen einbringen. • Vernetzung. Ausflüge, Weihnachtsfeier. • Work‑Life Balance. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Andrea Beck unter 0711 70 50 758 zur Verfügung.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Katholisches Stadtdekanat Stuttgart übergeben — kein Konto nötig.

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