DieProfiberater Bamberg vor 2 Monaten

Nebenjob Datenerfassung (m/w/d)

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Stellenbeschreibung Du suchst einen Nebenjob mit flexiblen Arbeitszeiten? Du arbeitest gerne mit Menschen und am PC? Dann könnte das gut zu dir passen. Wir sind ein modernes Finanzdienstleistungsunternehmen und suchen Unterstützung im Bereich Datenerfassung inkl. Kundenkontakt. Vorkenntnisse brauchst du nicht - wir arbeiten dich ein. AUFGABEN

Ihre Aufgaben

  • Erfassung, Pflege und Aktualisierung von Kundendaten in unseren Systemen * Unterstützung bei der strukturierten Aufnahme von Interessenten- und Bestandskundendaten * Dokumentation von Kontakten und relevanten Informationen für die weitere Betreuung * Sicherstellung einer hohen Datenqualität durch sorgfältige Prüfung und Nachbearbeitung * Perspektive auf Eigenständige Aufnahme von Daten im Rahmen von Terminen vor Ort sowie digital im Homeoffice QUALIFIKATION

Ihr Profil

  • Strukturierte, sorgfältige und eigenverantwortliche Arbeitswei
Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Remote möglich

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Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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