DAS ACKER HOTEL Deutschlandweit vor 2 Monaten

Mitarbeiter im Housekeeping (m/w/d) Minijob

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Die ganze Ausschreibung von DAS ACKER HOTEL

Das ist der Job

Das ACKER Hotel ist das besondere Hotel in Neuburg an der Donau.

Das brauchst du

Wir bieten Platz für 117 Gäste und gehören zu den Top Hotels der Region. ✅ Du sorgst für die Reinigung und Pflege unserer Gästezimmer und öffentlichen Bereiche ✅ Du wechselst Bettwäsche und Handtücher ✅ Du füllst Verbrauchsmaterialien wie Hygieneartikel auf ✅ Du überprüfst die Zimmer auf Sauberkeit, Funktionalität und Vollständigkeit ✅ Du meldest technische Mängel an die zuständigen Kollegen ✅ Du hältst unsere Hygiene- und Qualitätsstandards ein • Erste Erfahrung im Housekeeping oder in der Reinigung ist von Vorteil – aber kein Muss • Du arbeitest sorgfältig, zuverlässig und gerne im Team • Du trittst freundlich auf und bist belastbar • Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen im kollegialen Wechsel • Gute Deutschkenntnisse sind von Vorteil 🎯 Ein kreatives Umfeld in einem einzigartigen Handwerks-Themen-Hotel der Region Neuburg 🎯 Arbeitszeiten nach Absprache, Montag bis Sonntag nach Schichtplan 🎯 Befristeter Minijob-Vertrag bis 30.09.2026 mit Option auf Verlängerung 🎯 Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld in einem kleinen, motivierten Team 📧 Bewirb dich jetzt bei uns, wir freuen uns auf Deine Bewerbung Das Acker Hotel Frau Katharina Leibham Tel.: +49 (8431) 90766-0 Am Maschinenring 2 86633 Neuburg/Donau

Darum lohnt es sich

Das Augenmerk der Zimmer liegt auf einer modernen Übersetzung von traditionsreichem Handwerk in eine klare Designsprache. Es hat 58 Zimmer, die in 5 Handwerks-Themen gestaltet sind: Schreiner, Weber, Töpfer, Gerber und Papierer.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Wochenendarbeit

Aus der Stellenanzeige gelesen

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an DAS ACKER HOTEL übergeben — kein Konto nötig.

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