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Honorarkraft / Minijob als pädagogische Hilfskraft (m/w/d) in Ortenberg

Veröffentlicht am

Arbeitsort
Ortenberg, Deutschland

Stellenbeschreibung

Seit über vier Jahrzehnten ist der Evangelische Verein als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Mit rund 130 Einrichtungen und Projekten und über 500 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten freien Trägern im Rhein-Main-Gebiet. Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen – orientiert an ihren Bedürfnissen und an gesellschaftlichen Veränderungen. Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe sind Grundlage unserer Arbeit. Wir arbeiten inklusiv – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sozialem Hintergrund. Zur Verstärkung in der Ganztagsbetreuung der Maria-Sybilla-Merian-Schule in Ortenberg suchen wir ab sofort Honorarkräfte / Freie Mitarbeiter (m/w/d) oder pädagogische Hilfskräfte auf Minijob-Basis.

Wenn Du Freude an der Arbeit mit Kindern der Klassen 1-4 hast und wertschätzend mit Kindern umgehst, freuen wir uns über Deine Zuschrift. Unsere Betreuungsangebote finden größtenteils zwischen 11:30 Uhr und 17:00 Uhr statt.

Aufgaben

  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit eigenverantwortlichem Gestaltungsspielraum
  • Erarbeitung und Umsetzung von Projektideen, wie Kreativangeboten, Sportangeboten, etc.
  • Anleiten von Spielen und/oder Kleinprojekten
  • Unterstützung bei den Hausaufgaben

Profil Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Eine hohe Wertschätzung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen Interesse an partizipativer und inklusiver Arbeit Idealerweise Erfahrung in der Betreuung von Kindern Du fühlst dich fachlich so fit, dass du in den Jahrgangsstufen bei den Hausaufgaben unterstützen kannst

Wir bieten

  • Das Einstiegshonorar beträgt je nach Tätigkeit und Vorerfahrungen zwischen 15,00 € und 18,00 € pro Stunde.
  • Für die Tätigkeit benötigst Du ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Die Einkünfte nach dieser Tätigkeit sind gemäß §3 Nr. 26 EstG bis zu 3.000 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.