Flexibler Nebenjob als Preisbeobachter*in

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von GKL Marketing Marktforschung GmbH & Co.KG

Das ist der Job

Du willst dein Budget aufbessern und dabei selbst entscheiden, wann und wie oft du arbeitest?

Aufgaben • Preise per App, Scan oder Foto erfassen. • Daten unkompliziert in unserer Web‑App hochladen (kein Download nötig). • Aufträge in deiner Nähe (Radius ≈ 50 km) selbst auswählen – von 10‑Minuten‑Checks bis zu mehrtägigen Scans. • Auftrag abschließen, fertig!

Das brauchst du

Bei GKL Marketing‑Marktforschung checkst du Preise in Super‑, Verbraucher­märkten oder Discountern – ohne Vorkenntnisse, dafür mit maximaler Flexibilität und fairer Bezahlung. Qualifikation • Mindestens 18 Jahre. • Genauigkeit & Zuverlässigkeit. • Smartphone + Internetzugang. • Kein Führerschein, kein Anschreiben, keine Gewerbeanmeldung nötig.

Darum lohnt es sich

Benefits • Dein Zeitplan, deine Regeln – du legst innerhalb des Projektfensters selbst fest, wann du losziehst. • Transparenter Verdienst: 5 – 800 € + pro Job, Honorar vor Zusage sichtbar, Geld spätestens nach 4 Wochen auf deinem Konto. • Werkvertrag: Ideal für einen flexiblen Nebenverdienst • Alles an einem Ort: Aufträge & Abrechnung in unserer Web‑App – kein Download, kein Papierkram.

Registriere dich in weniger als 2 Minuten auf unserer GKL Mitmachen-Seite (Google Suche: "gkl mitmachen" oder "gkl webapp") und sichere dir deinen ersten Auftrag. Neugierig? Wir freuen uns auf dich!

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an GKL Marketing Marktforschung GmbH & Co.KG übergeben — kein Konto nötig.

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