Fachkraft im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Dortmund– (Augenheilkunde) Minijob
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Fachkraft im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Dortmund– (Augenheilkunde) Minijob
ArbeitsortDortmund
BeschäftigungTeilzeit
HomeofficeKeine Angabe
- Betriebliche Altersvorsorge
Für unseren Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Dortmund (Augenheilkunde), suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeitende auf Minijob-Basis.
Sie behalten auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf? Dann unterstützen Sie unser Team in der Notfallversorgung! Für unseren Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Dortmund suchen wir engagierte und zuverlässige Personen auf Minijob-Basis. Werden Sie Teil eines krisensicheren Umfelds im Gesundheitswesen und helfen Sie dabei, Menschen in akuten medizinischen Situationen kompetent und freundlich zu betreuen. Dabei bilden Sie eine wichtige Schnittstelle zwischen dem diensthabenden medizinischen Fachpersonal und den zu behandelnden Personen.
Wir bieten:
- Sicherer Arbeitsplatz in der zukunftsstarken Gesundheitsbranche
- Attraktive Vergütung nach Tarifvertrag (TV MFA) mit Jahressonderzahlung
- Steuerfreie Zuschläge bei Sonderzeiten
- Regelmäßige Weiterbildungen, z.B. Ersthelferkurse
- Betriebliche Altersvorsorge
- Corporate Benefits – exklusive Mitarbeiterrabatte
Ihre Aufgaben:
- Schnittstelle zwischen diensthabendem medizinischem Fachpersonal und den zu behandelnden Personen
- Empfang und Betreuung von zu behandelnden Personen – vor, während und nach der Behandlung
- Organisation des Praxisablaufs in enger Abstimmung mit dem ärztlichen Team und der zuständigen Koordination
- Administrative Tätigkeiten im Anmeldebereich
- Ersteinschätzung medizinischer Notfälle nach Dringlichkeit
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als medizinisches Fachpersonal (MFA), Pflegefachkraft, Rettungsfachkraft oder medizinisch-technisches Fachpersonal (MTA)
- Wünschenswert: Erfahrung im Notfalldienst
- Hohe Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein freundliches Auftreten
- Einsatzbereitschaft in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen
- Gesetzlich erforderlich: Nachweis über den Masernschutz (Impfung oder Immunität)