Alltagsbegleiter / Betreuungskraft (m/w/d) auf Minijob Basis
Die ganze Ausschreibung von Die Betreuungswichtel
Das ist der Job
Sie sind auch für die Unterstützung von Senioren im häuslichen Umfeld zuständig.
Das brauchst du
**Betreuungskraft / Alltagsbegleiter (m/w/d) auf Minijob Basis** **Was macht man in diesem Beruf?** Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen z.B. von Menschen mit körperlichen Einschränkungen, geistigen Einschränkungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Ebenfalls werden Schwangere und hilfsbedürftige Kinder/ Jugendliche unterstützt. **Welche Aufgaben übernehmen wir?** -Haushaltshilfe/ Hauswirtschaft -Alltagsbegleitung -Betreuung -Einkaufshilfe -Arztfahrten -Einfache Gartenarbeiten **Wo arbeitet man?** Die Arbeiten finden in der Regel in den Räumen/ privaten Haushalten der zu betreuenden Personen statt **Welche Voraussetzungen sollte man mitbringen?** -Verantwortungsbewusstsein -Zuverlässigkeit -Einfühlungsvermögen -Kommunikationsfähigkeit -Sorgfalt -Psychische Stabilität -gute Deutschkenntnisse **Was ist zwingend notwendig?** -Führerschein Klasse B -eigenes Auto -erweitertes Führungszeugnis -Bereitschaft die Schulung § 45a SGB XI – Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) zu absolvieren (die Schulung wird vom Arbeitgeber finanziert) -Flexibilität Montag-Freitag zwischen 8-17 Uhr **Was bieten wir?** -Eine Bezahlung über Mindestlohnniveau auch ohne Vorkenntnisse oder entsprechende Ausbildung -Fahrtkostenerstattung -Flache Hierarchien -Schulungen/Fortbildungen **Wir freuen uns auf Deine/Ihre Bewerbung!**
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Das brauchst du auf jeden Fall
- Führerschein Klasse B
Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Die Betreuungswichtel übergeben — kein Konto nötig.
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